Änderung des süchtigen Verhaltens und Therapie
Im Laufe der letzten 12 Jahre habe ich viele Menschen in ihrem Entzug und auch auf dem Weg in die Therapie begleitet. Die Menschen, die in die Entgiftung kamen, waren nicht immer ganz freiwillig bei uns. Oft standen der Partner, Angehörige, der Arbeitgeber oder das Jugendamt dahinter.

Diese ist nachzuvollziehen wenn der Süchtige sich selbst oder andere Menschen durch seine Sucht akut gefährdet und nur durch eine Einweisung in eine Klinik diese Gefährdung ausgeschaltet werden kann. Wenn es aber um Therapie geht, so ist es wichtig zu sagen, das die Erfolgsaussichten dann die besten sind, wenn der Süchtige freiwillig kommt und motiviert ist. Nur dann wird es ihm möglich sein, sein Verhalten zu ändern und nicht nur "trocken", sondern auch "zufrieden trocken" zu leben.

Eine Therapie, die unter "Zwang" gemacht wird, z.b. weil der Partner mit Scheidung oder der Arbeitgeber mit der Kündigung droht, hat keine guten Erfolgsaussichten. Das soll nicht heißen, das diese Therapien dann alle scheitern, nur sind Druck und Zwang keine guten Begleiter um sich helfen zu lassen.


Welche Therapiearten gibt es?

Wir unterscheiden hier zwischen 2 Formen der Therapie. Zum einen die

Ambulante Therapie
Diese Form der Therapie wird von Suchtberatungstellen der Kreise oder der Kirche angeboten. Auch gibt es freie Therapeuten, die sich auf die Suchttherapie spezialisiert haben. Inwieweit diese selbst bezahlt oder über die Kassen finanziert werden, sollte man vorab klären. Manche Kliniken verfügen über eine Tagesklinik, in der es auch möglich ist, teilstationär eine Therapie zu beantragen. Das Therapieangebot der Suchtberatungstellen und der Tagesklinik ist in der Regel kostenlos für den Betroffenen und wird von den Krankenkassen finanziert.


Stationäre Therapie
Diese Form der Therapie wird von verschiedenen Reha- Kliniken angeboten und wird von den Rentenversicherungsträgern finanziert. Es ist sinnvoll, sich vorher zu informieren, welche Einrichtung für den Betroffenen am idealsten ist. Die Schwerpunkte der Kliniken sind sehr unterschiedlich.Der Betroffene muß in Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter oder Suchtberater einen Antrag auf Therapie bei seiner Rentenversicherung stellen, die Kostenzusage erfolgt in der Regel nach 5-14 Tagen. Die Kosten werden in der Regel für 12 Wochen übernommen, können aber noch mal um 4 Wochen verlängert werden. Ein Abbruch der Therapie wird dem Rentenversicherungsträger gemeldet.

Früher war es kein Einzelfall, das manche Abhängige 6 oder mehr Therapien hinter sich hatten. Heute, im Zuge der Einsparungen, ist das kaum noch der Fall. Daher sollte sich der Süchtige gut überlegen, ob er ernsthaft an einer Therapie interessiert ist. Es wäre schade wenn er die ersten beiden Therapien, die er vielleicht nur unter Druck angefangen werden, abbricht, und er dann 1 Jahr später ernsthaft eine Therapiemaßnahme aufsuchen will, die Kostenübernahme auf Grund der Abbrüche vorher abgelehnt wird.



Wie verläuft die Befreiung aus der Abhängigkeit?

Die amerikanischen Forscher Prochaska und Di Clemente haben beobachtet und ausgewertet, wie sich Süchtige aus ihrer Abhängigkeit lösen. Sie fanden vier gut voneinander unterscheidbare Phasen, in denen jeweils verschiedene Arten der (Selbst-) Hilfe sinnvoll und erfolgreich sind. Das Verharren in jeder Phase kann Tage bis Jahre dauern.


Die erste Phase ist die "Vornachdenklichkeitsphase"

In dieser Phase wird das Suchtmittel konsumiert und alles, was einen stutzig machen könnte, wird vermieden oder abgewehrt.


Die zweite Phase ist die "
Nachdenklichkeitsphase"

Irgendein störendes Ereignis oder eine Beobachtung läßt einen dann nachdenklich werden und manchmal darüber sinnieren, daß eine Änderung vielleicht doch gut für einen wäre.


Die dritte Phase ist die "Handlungsphase"

Hier werden Lösungen gesucht, zuerst möglichst einfache oder geringfügige Änderungen, die der Betroffene versucht umzusetzten.


Die vierte Phase ist die "Beibehaltungsphase"

Die Änderungen die Erfolge mit sich brachten werden beibehalten, verfeinert und den eigenen Fähigkeiten und Lebensumständen angepaßt.

In der Regel brauche aber Abhängige mehrere ernsthafte - wenn auch oft geheimgehaltene- Versuche, ehe sie sich dauerhaft aus der Sucht befreien. Die Gefahr dabei ist, das mit jedem Scheitern die Hoffnung auf Erfolg sinkt, daß man innerlich demoralisiert wird und die Abwehr von allen kritischen Informationen und Hilfsangeboten sich verstärkt.



Was und wie wichtig ist Abstinenz?

Abstinenz bedeutet die völlige Enthaltsamkeit vom Einnehmen alkoholischer Mittel jeder Art. Für Süchtige ist die Abstinenz eine Lebensnotwendigkeit und deshalb die grundlegende Therapiemaßnahme. Abstinenz heißt aber nicht nur "aufhören". Abstinenz soll auch Zufriedenheit mit sich bringen.

Für den Aufbau einer stabilen Abstinenz ist eine stationäre Behandlung oft notwendig. Sie ist immer dann angezeigt, wenn ambulante Versuche scheitern oder keine Unterstützung aus dem sozialen Umfeld möglich ist.Für die Aufrechterhaltung der Abstinenz ist der regelmäßige Kontakt zu Selbsthilfegruppen mindestens ebenso wichtig wie eine vorausgegangene Therapie.

Gibt es kontrolliertes Trinken für Alkoholiker?

Unterziehen sich Abhängige einer ersten Behandlung, weil sie merken, daß es so nicht weitergeht, besteht oft die Hoffnung, später wieder gemäßigt trinken zu können. Schließlich erwartet man ja eine Heilung. Und es ist auch einem großen Teil der Nichtalkoholiker schwer verständlich, warum diese Rückkehr zum gemäßigten sozialen oder kontrolliertem Trinken unmöglich sein soll.

Es ist aus Tierversuchen deutlich geworden, daß es bei höheren Lebewesen nach längerem süchtigen Gebrauch von Alkohol so etwas wie einen "Point of no return" gibt, also einem Punkt, von dem es keine Rückkehr zum unproblematischen Konsum gibt. Man glaubt das das mit einer überdauernden Änderung im Hirnstoffwechsel zu tun hat, die sich auch durch noch so lange Abstinenz nicht zurückbildet. Aber dieser Punkt läßt sich beim Menschen noch nicht biochemisch nachweisen, so daß kein Abhängiger einen letzten wissenschaftlichen Nachweis für seine überdauernde "Schwäche" erhalten kann. Er kann nur seine eigene Erfahrung als Beweis werten.

Alle Menschen haben ihre Schwächen und die wenigsten können dazu stehen. Kann sich der Abhängige "seine" Schwäche nicht eingestehen und sie als Teil von sich voll akzeptieren, hat er nur zwei Möglichkeiten: Entweder er läuft mit einer "Leichenbittermine" trocken durchs Leben oder er versucht, trotz aller Erfahrung, kontrolliert zu trinken.


Wo kann man weitere Informationen bekommen?

Zuerst einmal kann man sich an die zuständigen örtlichen Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen wenden.

Adressenmaterial und weitere Informationen können sie darüber hinaus in Deutschland bei folgenden Verbänden anfordern:

Anonyme Alkoholiker (AA)
Gemeinsames Dienstbüro
Postfach 460227
80910 München
Tel.: 089/3164343

Blaues Kreuz in der evangelischen Kirche e.V.
Bundesverband
Eiderstrasse 68
24768 Rensburg
Tel.: 04331/593219

Blaues Kreuz in Deutschland e.V.
Freiligrathstraße 27
42289 Wuppertal
Tel.: 0202/620030

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freundeskreise
Kurt-Schumacher-Str. 2
34117 Kassel
Tel.: 0561/780413

Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e.V. (DHS)
Westring 2
59065 Hamm
Tel.: 02381/9015-0

Deutscher Guttempler- Orden
Adenauerallee 45
20097 Hamburg
Tel.: 040/245880

Fachverband Sucht
Adenauerallee 58
53113 Bonn
Tel.: 0228/261555

Geamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e.V.
Kurt-Schumacher-Strasse 2
34117 Kassel
Tel.: 0561/10956-0

Kreuzbund e.V.
Selbsthilfe und Helfergemeinschaft für Suchtkranke
Münsterstrasse 25
59065 Hamm
Tel.: 02381/672720

Deutscher Caritasverband
Referat Besondere Lebenslage
Karlstrasse 40
79104 Freiburg
Tel.: 0761/200-368
Tel.: 0761/200-675

Verband ambulanter Behandlungsstellen
Suchtkranke/Drogenabhängige e.V. (VABS)
Karlstrasse 40
79104 Freiburg
Tel.: 0761/200-363
Tel.: 0761/200-303